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Torgauer Landstrasse 73
04838 Eilenburg
fon 03423 658805
fax 03423 678465
 
 

Die Bauordnungen der Länder schreiben vor, daß tragende Holzbauteile (z.B. Dachstühle) vorbeugend gegen den Befall von Holzschädlingen behandelt werden müssen.

Hier müssen chemische Substanzen (Biozide) zur Abwehr und Bekämpfung von Holzschädlingen angewendet werden.

Sie werden von erfahrenen Fachleuten im Spritzverfahren auf den vorher gesäuberten Dachstuhl aufgetragen oder im Hochdruckinjektageverfahren an schwer zugänglichen Stellen in das Holz injiziert.

In vielen Fällen ist es bei bestimmten Konstruktionsweisen und bei der Wahl entsprechender Holzarten möglich, Hölzer auch ohne chemischen Holzschutz zu verbauen, selbst wenn sie eine tragende Funktion haben.

Wenn ein vorbeugender chemischer Holzschutz nicht durch eine entsprechende Konstruktion oder die Wahl einer geeigneten Holzart vermieden werden kann, so sind ausschleißlich Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichlicher Zulassung mit den entsprechenden Prüfprädikaten zu verwenden.

Diese Holzschutzmittel finden Sie im DIBt Holzschutzmittelverzeichnis

 
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